Kastenwagen als Wohnmobil zulassen: Voraussetzungen und Ablauf 2026

Das Wichtigste in Kürze
- Für die Zulassung als Wohnmobil braucht es eine Mindestausstattung nach EU-Recht.
- TÜV und DEKRA beurteilen nach einheitlichen Kriterien.
- Nach dem Ausbau muss eine Mindestnutzlast übrig bleiben.
- Unterlagen früh sammeln und Ablauf mit der Prüfstelle abstimmen.
Inhalt dieses Artikels
- Warum die Umschreibung?
- Die Mindestausstattung
- Weitere Anforderungen der Prüfstellen
- Mindestnutzlast
- Ablauf Schritt für Schritt
- Unterlagen für die Zulassungsstelle
- Kfz-Steuer und Versicherung
- HU und Gasprüfung
- Wohnmobil Zulassung: Voraussetzungen auf einen Blick
- Wohnmobil Zulassung: Vorteile und Nachteile
- Womo Zulassung: Kosten
- Zwangsbelüftung und Kochstelle bei der Womo Zulassung
- Häufige Fragen
- Quellen
Ein ausgebauter Transporter ist rechtlich noch lange kein Wohnmobil. Erst nach einer Begutachtung und der Änderung der Fahrzeugpapiere wird aus dem Lkw oder Pkw ein Sonder-Kfz Wohnmobil. Das hat Vorteile bei Steuer und Versicherung und schafft Klarheit, wenn etwas passiert. Hier erfährst du, welche Anforderungen gelten und wie der Ablauf funktioniert.
Warum die Umschreibung?
Wer einen Transporter dauerhaft mit Bett, Küche und Möbeln ausbaut, verändert die Fahrzeugart. Laut TÜV Rheinland verliert das Fahrzeug durch die Änderung der Fahrzeug- oder Aufbauart seine Betriebserlaubnis, und eine neue Betriebserlaubnis wird nach einer Begutachtung gemäß § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO erteilt. Der ADAC Württemberg warnt: Ab einer bestimmten Ausbaustufe verliert ein Fahrzeug seine Pkw-Zulassung, was im Schadensfall zu gekürzten oder ausbleibenden Versicherungsleistungen führen kann.
Die Vorteile der Umschreibung laut ADAC: Die Kfz-Steuer richtet sich beim Wohnmobil nach Gewicht und Schadstoffklasse statt nach CO₂, und Wohnmobile sind in der Versicherung oft günstiger, weil sie in der Regel weniger Kilometer fahren. Außerdem dürfen Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 t auf deutschen Autobahnen 100 km/h fahren, wenn sie im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind. Mehr dazu in Wohnmobil auflasten.
Die Mindestausstattung
Nach der EU-Verordnung 2018/858 sind Wohnmobile Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, die mindestens folgende Ausrüstung haben:
- Sitze und Tisch
- Schlafgelegenheiten, die auch aus Sitzen umgebaut werden können
- eine Kochmöglichkeit
- Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen
Diese Ausrüstung muss im Wohnteil fest angebracht sein. Nur der Tisch darf leicht entfernbar sein. Fest angebracht bedeutet laut dem Merkblatt der Kfz-Prüfstelle Trostberg, dass ein Teil nicht ohne Werkzeug zu entfernen ist. Eine Verbindung allein über einen Gasschlauch oder ein Stromkabel reicht nicht. Herausnehmbare Module führen dazu, dass die ursprüngliche Fahrzeugart erhalten bleibt, so TÜV Rheinland.
Eine Toilette, eine Dusche oder fließendes Wasser gehören nicht zur Mindestausstattung.
Weitere Anforderungen der Prüfstellen
Seit 2022 gibt es laut ADAC einheitliche Beurteilungskriterien von TÜV und DEKRA, festgehalten im Merkblatt 740 des TÜV-Verbands. Die aktuelle Fassung ist laut ADAC vom 21. Mai 2024. Die Kriterien können je nach Prüfstelle trotzdem unterschiedlich ausgelegt werden. Typische Punkte, die Prüfstellen nennen:
- Fenster: TÜV Rheinland nennt mindestens zwei Fenster im Wohnteil an verschiedenen Seiten.
- Belüftung: Eine Sicherheitsbelüftung nach DIN EN 721. Laut ADAC sind bei Gasgeräten mindestens zwei dauerhaft offene Öffnungen nötig, eine bodennah und eine oben.
- Wohnteil: Er muss laut TÜV Rheinland den überwiegenden Teil des Fahrzeugs einnehmen und einen Wohnaufenthalt tatsächlich ermöglichen.
- Kocher: Fest verbaut und für geschlossene Räume geeignet, zum Beispiel ein Gaskocher mit Zündsicherung, mit ausreichendem Hitzeschutz.
- Sitze für die Fahrt: Alle Sitze, die während der Fahrt benutzt werden, brauchen einen Nachweis nach UN-Regelung Nr. 17, ihre Gurtverankerungen nach UN-Regelung Nr. 14.
- Elektrik: TÜV Rheinland nennt die Einhaltung der VDE-Vorschriften und einen EMV-Nachweis für fest verbaute elektrische Geräte. Mehr in Landstrom im Camper.
- Notausstiege: Laut ADAC müssen Türen, Fenster und Dachluken als Fluchtwege frei zugänglich sein.
- Fußboden: Ein ausreichend rutschsicherer Belag, so TÜV Rheinland.
Der wichtigste Tipp aller Quellen: Sprich deinen Umbauplan vorab mit der Prüfstelle durch, die später die Abnahme macht.
Mindestnutzlast
Ein Wohnmobil muss nach dem Ausbau noch genug Zuladung haben. Laut Merkblatt 740 werden je Sitzplatz 75 kg angesetzt. Zusätzlich verlangt das EU-Recht für Wohnmobile der Klasse M1 eine Mindestnutzlast von 10 × (n + L) Kilogramm. Dabei ist n die Zahl der Sitzplätze einschließlich Fahrer und L die Gesamtlänge in Metern. Ein 6 m langes Fahrzeug mit 4 Sitzplätzen braucht also zusätzlich zu 4 × 75 kg noch mindestens 10 × (4 + 6) = 100 kg Nutzlast. Rechne dein Fahrzeug mit dem Gewichts- und Zuladungsrechner durch und fahr vor der Abnahme auf die Waage.
Ablauf Schritt für Schritt
- Prüfstelle vorab kontaktieren: Plan, Grundriss und geplante Komponenten besprechen. Frag, welche Nachweise der Prüfer sehen will.
- Ausbau mit Nachweisen: Fenster, Sitze, Heizung und andere Bauteile mit Prüfzeichen oder Gutachten verwenden. Typschilder, Anleitungen und Rechnungen sammeln.
- Gasprüfung: Falls Gas verbaut ist, vor der ersten Inbetriebnahme die Prüfung nach DVGW G 607 machen lassen.
- Wiegen: Das fertige Fahrzeug auf einer geeichten Waage wiegen, am besten mit Achslasten.
- Begutachtung: Ein amtlich anerkannter Sachverständiger von TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder einer anderen Prüforganisation prüft das Fahrzeug nach § 21 StVZO und erstellt ein Gutachten.
- Zulassungsstelle: Mit dem Gutachten und den Unterlagen erteilt die Zulassungsstelle die neue Betriebserlaubnis und ändert die Papiere auf Wohnmobil.
Die Kosten für die Begutachtung hängen von Prüfstelle und Aufwand ab. Frag vorher nach einem Kostenvoranschlag.
Unterlagen für die Zulassungsstelle
Der ADAC Württemberg nennt unter anderem:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugpapiere
- Nachweis der Hauptuntersuchung bei Gebrauchten, die älter als drei Jahre sind
- Versicherungsnachweis (eVB-Nummer für eine Wohnmobilversicherung)
- COC-Papier des Herstellers
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer
- Nachweis der G 607 Prüfung, falls Gas verbaut ist
- Gutachten nach § 21 StVZO in Verbindung mit § 19 Abs. 2 StVZO
Kfz-Steuer und Versicherung
Für Wohnmobile berechnet sich die Steuer laut Zoll nach dem Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse je angefangene 200 kg. Für Schadstoffklasse S 4 und besser sind es 16 Euro je 200 kg bis 2.000 kg und 10 Euro je 200 kg darüber, insgesamt höchstens 800 Euro. Für ein Wohnmobil mit 3.500 kg und S 4 ergibt das 10 × 16 Euro für die ersten 2.000 kg plus 8 × 10 Euro für die angefangenen 200 kg Stufen der restlichen 1.500 kg, zusammen 240 Euro im Jahr. Für schlechtere Schadstoffklassen gelten höhere Sätze.
Melde die Umschreibung auch deiner Versicherung und kläre, wie der Ausbau versichert ist. Das erklärt Versicherung für den Selbstausbau.
HU und Gasprüfung
Laut Anlage VIII StVZO müssen Wohnmobile bis 3,5 t erstmals nach 36 Monaten und danach alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung. Über 3,5 t bis 7,5 t gilt in den ersten sechs Jahren ein Intervall von 24 Monaten, danach jährlich. Unabhängig davon ist seit dem 19. Juni 2025 die Gasprüfung nach G 607 alle 24 Monate Pflicht, wenn eine Flüssiggasanlage verbaut ist.
Gasanlagen gehören in die Hände eines Fachbetriebs. Einbau, Änderungen und Abnahme der Flüssiggasanlage lässt du von einem Sachkundigen erledigen. Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung nach DVGW G 607 Pflicht: vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und danach alle 24 Monate (§ 60 StVZO).
Was bei einzelnen Umbauten zu beachten ist, liest du in TÜV-Abnahme und Eintragung von Umbauten.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft deiner Prüforganisation oder Zulassungsstelle. Anforderungen und Auslegungen können sich ändern. Stand der Recherche: Oktober 2026.
Wohnmobil Zulassung: Voraussetzungen auf einen Blick
Kurz zusammengefasst brauchst du für die Womo Zulassung in Deutschland:
- fest eingebaute Sitze und einen Tisch, der Tisch darf abnehmbar sein
- eine fest eingebaute Schlafgelegenheit, auch als Umbau aus Sitzen
- eine fest eingebaute Kochstelle, die für geschlossene Räume geeignet ist
- fest eingebauten Stauraum für Gepäck
- eine Sicherheitsbelüftung, bei Gasgeräten mit dauerhaft offenen Öffnungen
- ausreichende Nutzlast nach dem Ausbau, nachgewiesen mit Wiegeschein
- Nachweise für Sitze, Gurte, Fenster, Heizung, Gas und Elektrik
- die Begutachtung durch einen Sachverständigen nach § 21 StVZO
Wohnmobil Zulassung: Vorteile und Nachteile
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Kfz-Steuer nach Gewicht und Schadstoffklasse statt nach CO₂, oft günstiger | Aufwand für Begutachtung und Nachweise |
| Versicherung für Wohnmobile oft günstiger als für Lkw oder Transporter | Ausbau muss fest sein, herausnehmbare Module reichen nicht |
| Zwischen 3,5 und 7,5 t laut ADAC 100 km/h auf der Autobahn | Nutzlast sinkt durch die feste Einrichtung |
| Klarheit im Schadensfall, höherer Wiederverkaufswert | Gewerbliche Nutzung als Transporter ist eingeschränkt |
Womo Zulassung: Kosten
Die Kosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Feste Preise gibt es nicht, weil Prüfstellen nach Aufwand abrechnen. Typische Posten:
- Gutachten nach § 21 StVZO: hängt von Prüforganisation und Aufwand ab, frag vorher nach einem Kostenvoranschlag.
- Gasprüfung G 607: laut TÜV NORD in der Regel 40 bis 80 Euro, wenn Gas verbaut ist.
- Wiegen: eine Fahrt zur geeichten Waage, meist ein kleiner Betrag.
- Zulassungsstelle: Gebühren für die Änderung der Papiere, je nach Stelle.
- Nachbesserungen: fehlende Nachweise oder Belüftung können zusätzliche Kosten verursachen.
Plane als grobe eigene Schätzung einige hundert Euro für die gesamte Umschreibung ein, mehr wenn Nachweise fehlen. Alle weiteren Ausbaukosten stehen in der Camper Ausbau Kostenliste.
Zwangsbelüftung und Kochstelle bei der Womo Zulassung
Mit Zwangsbelüftung ist die Sicherheitsbelüftung nach DIN EN 721 gemeint: dauerhaft offene Lüftungsöffnungen, die sich nicht verschließen lassen. Laut ADAC sind bei Gasgeräten mindestens zwei Öffnungen nötig, eine in Bodennähe und eine oben, damit schweres Gas abfließen und verbrauchte Luft entweichen kann. Ein Dachlüfter mit Zwangsöffnung oder ein Pilzlüfter plus ein Bodenlüfter sind übliche Lösungen. Die Kochstelle muss fest verbaut und für geschlossene Räume geeignet sein, bei Gas mit Zündsicherung. Mehr zur Lüftung: Belüftung im Camper.
Für Österreich und die Schweiz gelten andere Verfahren, siehe Wohnmobil Zulassung in Österreich und der Schweiz.
Quellen
- TÜV Rheinland: Wohnmobilzulassung (So.Kfz)
- TÜV-Verband: Merkblatt Wohnmobile, Umbau vom Transporter zum Wohnmobil
- TÜV Media: Leseprobe Merkblatt 740, Anforderungen an Wohnmobile
- Kfz-Prüfstelle Trostberg: Merkblatt Mindestausstattung Wohnmobil
- ADAC Württemberg: Profi-Tipps zum Camperausbau (28.01.2026)
- Zoll: Steuerhöhe für Wohnmobile
- § 19 StVZO
- § 21 StVZO
- Anlage VIII StVZO: Hauptuntersuchung
- § 60 StVZO: Flüssiggasanlagen
Häufige Fragen
Was sind die Voraussetzungen für eine Wohnmobil Zulassung?
Fest eingebaute Sitze und Tisch, Schlafgelegenheit, Kochstelle und Stauraum, eine Sicherheitsbelüftung, ausreichende Nutzlast und die Begutachtung nach § 21 StVZO.
Was kostet die Womo Zulassung?
Es gibt keinen Festpreis. Gutachten, Gasprüfung, Wiegen und Gebühren der Zulassungsstelle summieren sich als grobe Schätzung auf einige hundert Euro, mehr wenn Nachweise fehlen.
Braucht ein Wohnmobil eine Zwangsbelüftung?
Ja, Prüfstellen verlangen eine Sicherheitsbelüftung nach DIN EN 721. Bei Gasgeräten sind laut ADAC mindestens zwei dauerhaft offene Öffnungen nötig, eine unten und eine oben.