Wohnmobil Zulassung in Österreich und der Schweiz

Von der Vanmeister Redaktion · Stand: 03.11.2026 · 3 Min. Lesezeit

Serpentinen einer Passstraße in grüner Berglandschaft
Foto: lucas Favre / Unsplash
Inhalt dieses Artikels
  1. Was überall gilt
  2. Österreich
  3. Schweiz
  4. DE, AT, CH im Vergleich
  5. Häufige Fragen
  6. Quellen

Wer in Österreich oder der Schweiz einen Kastenwagen zum Camper ausbaut, braucht für die Umschreibung zum Wohnmobil andere Wege als in Deutschland. Die Mindestausstattung ist ähnlich, Behörden, Gebühren und Steuern unterscheiden sich. Hier ist der Überblick mit amtlichen Quellen, Stand November 2026.

Kurvige Passstraße durch grüne Hänge vor schneebedeckten Bergen
Ausbau in Österreich und der Schweiz: andere Behörden, ähnliche Regeln · Foto: Uta Scholl / Unsplash

Was in beiden Ländern gilt

Ein Wohnmobil ist nach EU-Recht und nach den Merkblättern in Österreich und der Schweiz ein Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung, das mindestens diese Ausrüstung fest im Wohnbereich hat:

  • Tisch und Sitzgelegenheiten, der Tisch darf leicht entfernbar sein
  • Schlafgelegenheiten, die tagsüber als Sitze dienen können
  • eine Kochgelegenheit
  • Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen

Fest heißt: Die Teile müssen so mit der Fahrzeugstruktur verbunden sein, dass sie bei einer Notbremsung an ihrem Platz bleiben. Reines Festzurren mit Gurten reicht laut dem Schweizer asa Merkblatt nicht.

Wohnmobil Zulassung in Österreich

  • Zuständig: die Landesprüfstelle beim Amt der Landesregierung deines Hauptwohnsitzes. Änderungen sind laut oesterreich.gv.at nach § 33 KFG anzuzeigen, die Genehmigung regelt § 22a KDV.
  • Ablauf: Termin bei der Prüfstelle vereinbaren, vorher klären, ob die Genehmigung möglich ist, und das Fahrzeug zur Prüfung vorführen.
  • Unterlagen: Genehmigungsdokument wie Typenschein oder Einzelgenehmigung, Bestätigung über den fachgerechten Umbau, eventuell Gutachten, und laut Merkblatt des Landes Kärnten ein Wiegeschein nach dem Umbau.
  • Gebühren: laut oesterreich.gv.at rund 26 Euro pro Änderung und 21 Euro für die Eintragung in das Genehmigungsdokument.
  • NoVA und Zulassungssperre: Wird aus einem Lkw der Klasse N1 ein Wohnmobil der Klasse M1, setzt die Prüfstelle laut Unternehmensserviceportal eine Zulassungssperre. Je nach Fahrzeug wird dann die Normverbrauchsabgabe fällig, bevor du neu zulassen kannst. Ob dein Fahrzeug betroffen ist, hängt von Erstzulassung und bisheriger NoVA ab. Kläre das vor dem Kauf mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.

Die NoVA kann teuer werden und ist einer der wichtigsten Unterschiede zu Deutschland. Rechne sie vor dem Ausbau durch.

Wohnmobil Umbau in der Schweiz

  • Zuständig: das kantonale Strassenverkehrsamt. Der Umbau zum Wohnmobil ist laut asa Merkblatt 25 melde- und prüfpflichtig, das Fahrzeug muss zur Prüfung vorgeführt werden.
  • Wohnraumanteil: Mindestens drei Viertel des verfügbaren Volumens, inklusive Fahrer- und Gepäckraum, müssen als Wohnraum und zum Personentransport eingerichtet sein.
  • Aufbaurichtlinie: Die Vorgaben des Fahrzeugherstellers sind einzuhalten. Wird die Fahrzeugstruktur ohne Freigabe verändert, ist eine Prüfung durch eine anerkannte Prüfstelle nötig.
  • Weitere Punkte: Laut Merkblättern der Kantone sollte mindestens ein Fenster oder eine Dachluke vorhanden sein, und es können höchstens 9 Sitzplätze inklusive Fahrer bewilligt werden.
  • Über 3,5 t: Für schwere Wohnmotorwagen gelten eigene Regeln, etwa zur Schwerverkehrsabgabe. Mehr in Camper in der Schweiz.

Deutschland, Österreich, Schweiz im Vergleich

DeutschlandÖsterreichSchweiz
PrüfungSachverständiger nach § 21 StVZOLandesprüfstelle, § 33 KFGkantonales Strassenverkehrsamt
MindestausstattungSitze, Tisch, Bett, Kochstelle, Stauraum festgleichgleich, dazu drei Viertel Wohnraumanteil
BesonderheitKfz-Steuer nach Gewichtmögliche NoVA und ZulassungssperreWohnraumanteil, Sitzplätze max. 9

Details für Deutschland: Wohnmobil Zulassung in Deutschland. Reiseregeln: Österreich und Schweiz.

Quellen

Quellen geprüft am 03.11.2026.

Häufige Fragen

Wo lasse ich meinen Camper in Österreich als Wohnmobil genehmigen?

Bei der Landesprüfstelle des Bundeslandes, in dem dein Hauptwohnsitz liegt. Vereinbare vorher einen Termin und kläre, welche Unterlagen nötig sind.

Fällt in Österreich NoVA an, wenn ich einen Kastenwagen zum Wohnmobil umbaue?

Das kann passieren. Laut Unternehmensserviceportal ist die NoVA fällig, wenn ein Fahrzeug, das zuvor nicht NoVA pflichtig war, nach dem Umbau als Wohnmobil neu zugelassen wird. Prüfe deinen Einzelfall mit dem Finanzamt.

Was verlangt die Schweiz für einen Wohnmobil Umbau?

Der Umbau ist melde- und prüfpflichtig beim kantonalen Strassenverkehrsamt. Mindestens drei Viertel des Volumens müssen Wohnraum sein und die Mindestausstattung muss fest eingebaut sein.

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