Sitze, Gurte und Drehkonsole: was zugelassen werden muss

Das Wichtigste in Kürze
- Sitze, Verankerungen und Gurte sind Sicherheitsteile mit Genehmigungspflicht.
- Mit ABE kein Termin nötig, mit Teilegutachten folgt eine Änderungsabnahme.
- Gurte nur an nachgewiesenen Verankerungspunkten befestigen.
- Mehr Sitzplätze brauchen Zuladung, vorher nachrechnen.
Inhalt dieses Artikels
Sitze und Gurte sind Sicherheitsteile. Bei einem Unfall müssen sie ein Vielfaches des Körpergewichts halten. Deshalb ist hier fast nichts frei: Wer eine Drehkonsole einbaut, eine Sitzbank nachrüstet oder Gurte ergänzt, braucht passende Papiere und oft eine Abnahme. Dieser Ratgeber erklärt die Wege. Er ersetzt nicht das Gespräch mit dem Prüfer, das du vor dem Kauf führen solltest.
Der Grundsatz
Nach § 19 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Teile verändert werden, deren Betrieb eine Gefährdung erwarten lässt. Sitze, Sitzverankerungen und Gurte gehören dazu. Entweder hat das Teil eine Genehmigung, die den Einbau ohne Abnahme erlaubt, oder ein Sachverständiger muss den Umbau prüfen.
ABE, Teilegutachten, Einzelabnahme
- ABE für das Fahrzeugteil: Das Teil darf nach den Vorgaben der ABE ohne Abnahme eingebaut werden. Die ABE nennt Fahrzeugtypen und Auflagen. Sie muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
- Teilegutachten: Nach dem Einbau folgt eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO bei einer Prüforganisation. Die Bescheinigung führst du mit, die Zulassungsstelle trägt die Änderung beim nächsten Kontakt ein, wenn sie eintragungspflichtig ist.
- Keine Papiere: Dann bleibt eine Begutachtung für eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO. Das ist aufwendig und für Sicherheitsteile oft nur mit zusätzlichen Nachweisen möglich.
Prüfe vor dem Kauf, welche Papiere dabei sind und ob dein Fahrzeugtyp darin steht. Ein Überblick über Eintragungen steht in TÜV-Eintragung beim Ausbau.
Drehkonsole einbauen
Mit einer Drehkonsole werden Fahrer- und Beifahrersitz Teil der Sitzgruppe. Achte beim Kauf auf:
- Passung: Konsole für deinen Fahrzeugtyp, Baujahr und die richtige Seite. Es gibt mittig und versetzt drehende Ausführungen.
- Sitzhöhe: Die Konsole hebt den Sitz meist an. Sitzt du schon ganz unten, prüfe die Kopffreiheit und die Sicht.
- Handbremse: Bei manchen Fahrzeugen muss der Handbremshebel tiefer gelegt werden, damit sich der Fahrersitz drehen lässt. Auch dafür braucht es passende Teile mit Papieren.
- Gurtschloss und Airbag: Sitzt das Gurtschloss am Sitz, dreht es mit. Stecker für Gurtwarner oder Seitenairbag müssen nach Anleitung verlängert oder geführt werden.
- Drehmomente: Alle Schrauben mit dem vorgeschriebenen Drehmoment anziehen, das steht in der Einbauanleitung.
Die Konsole und gegebenenfalls ein neuer Sitz bringen zusätzliches Gewicht. Trag es im Gewichts- und Zuladungsrechner ein.
Zusätzliche Sitzplätze
Sollen im Wohnteil während der Fahrt Personen mitfahren, brauchen diese Plätze eine Genehmigung für die Fahrt: Sitz und Verankerung mit Nachweis, Gurte und eine Eintragung der Sitzplatzzahl in die Papiere. Typische Lösungen sind nachrüstbare Sitzbänke mit Gutachten für deinen Fahrzeugtyp, die an vorgesehenen Punkten oder mit Gegenplatten am Boden befestigt werden.
Der ADAC-Ratgeber von PiNCAMP weist darauf hin, dass Sitze in Wohnmobilen mit Erstzulassung nach dem 20. Oktober 2007 nicht quer zur Fahrtrichtung montiert werden dürfen. Eine selbst gebaute Sitzbank aus der Möbelplatte ist während der Fahrt kein Sitzplatz, auch wenn ein Gurt dran ist.
Gurte und Verankerung
Ein Gurt ist nur so sicher wie sein Befestigungspunkt. Gurte dürfen nur an Punkten befestigt werden, die dafür vorgesehen und nachgewiesen sind, also an den Verankerungen des Fahrzeugherstellers oder an einem genehmigten Sitz mit integriertem Gurt. Eine Schraube in die Bodenplatte oder in eine Möbelwand reicht nie. Bei Kindersitzen gilt zusätzlich die Anleitung des Kindersitzes für die Befestigung.
Sitzplätze und Zuladung
Mehr Sitzplätze bedeuten mehr Gewicht durch Sitz und Mitfahrer. Prüfe vorher, ob die Zuladung reicht, wenn alle Plätze besetzt und Wasser, Gas und Gepäck an Bord sind. Mit dem Gewichts- und Zuladungsrechner rechnest du das durch, inklusive Achslasten. Reicht es nicht, hilft vielleicht eine Auflastung.
So läuft die Abnahme
- Vor dem Kauf mit der Prüfstelle sprechen und klären, welche Papiere und Nachweise nötig sind.
- Teile mit ABE oder Teilegutachten für deinen Fahrzeugtyp kaufen.
- Nach Anleitung einbauen, Drehmomente dokumentieren, Fotos von Gegenplatten und Verschraubungen machen, bevor sie verdeckt sind.
- Zur Änderungsabnahme fahren, Unterlagen mitnehmen.
- Bescheinigung mitführen und die Eintragung bei der Zulassungsstelle erledigen, wenn sie gefordert ist.
Quellen
- § 19 StVZO: Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
- § 21 StVZO: Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
- PiNCAMP by ADAC: Wohnmobil Gurt und Sitz nachrüsten
- TÜV-Verband: Merkblatt Wohnmobile