Führerschein fürs Wohnmobil: Klasse B, C1 und die 4,25-Tonnen-Regel

Von der Vanmeister Redaktion · Stand: 27.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Autobahn mit Verkehr an einem Hang, darunter ein Wohnmobil
Foto: Mario Amé / Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Klasse B gilt grundsätzlich bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse.
  • Für schwerere Wohnmobile bis 7.500 kg brauchst du C1 oder die alte Klasse 3.
  • Bei Anhängern zählen zusätzlich Anhängelast und Stützlast.
  • Über 3,5 Tonnen ändern sich auch Tempolimits, HU und Maut.
Inhalt dieses Artikels
  1. Klasse B: bis 3,5 Tonnen
  2. Klasse C1: bis 7,5 Tonnen
  3. Alte Klasse 3
  4. Mit Anhänger
  5. Neue Regel: Klasse B bis 4,25 Tonnen
  6. Was sich über 3,5 Tonnen noch ändert
  7. Entscheidungshilfe
  8. Quellen

Viele Kastenwagen sind ab Werk mit 3,5 t zugelassen, und mit dem Ausbau wird es schnell eng. Spätestens bei der Frage nach einer Auflastung oder einem größeren Fahrzeug stellt sich die Frage: Welcher Führerschein ist nötig? Hier findest du den aktuellen Stand für Deutschland, inklusive der viel diskutierten 4,25-Tonnen-Regel.

Klasse B: bis 3,5 Tonnen

Nach § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) berechtigt die Klasse B zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die für höchstens acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind. Maßgeblich ist die zulässige Gesamtmasse in den Fahrzeugpapieren, nicht das tatsächliche Gewicht. Ein Wohnmobil mit 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse darfst du also mit Klasse B fahren, eines mit 3.650 kg nicht, auch wenn es leer weniger wiegt.

Klasse B wird unbefristet erteilt. Für dich als Selbstausbauer heißt das: Plane deinen Ausbau so, dass du mit allen Personen, Wasser und Gepäck unter der zulässigen Gesamtmasse bleibst. Überladung ist kein Führerscheinproblem, aber ein Sicherheits- und Bußgeldthema. Prüfe die Zuladung mit dem Gewichts- und Zuladungsrechner.

Klasse C1: bis 7,5 Tonnen

Die Klasse C1 gilt laut § 6 FeV für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bis 7.500 kg, für höchstens acht Personen außer dem Fahrer, auch mit Anhänger bis 750 kg. Voraussetzung ist die Klasse B. Für den Erwerb brauchst du Ausbildung in der Fahrschule, theoretische und praktische Prüfung sowie Nachweise zur gesundheitlichen Eignung und zum Sehvermögen.

Anders als Klasse B wird C1 nach § 23 FeV befristet erteilt, längstens für fünf Jahre. Für die Verlängerung musst du nach § 24 FeV deine Eignung erneut nachweisen, unter anderem mit einer ärztlichen Untersuchung und einem Nachweis zum Sehvermögen. Die Verlängerung kannst du frühestens sechs Monate vor Ablauf beantragen.

C1 erwerben: so läuft es ab

  1. Fahrschule wählen und dich zur Ausbildung anmelden. Viele Fahrschulen bieten C1 auch als Kompaktkurs an.
  2. Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen, mit den geforderten Unterlagen wie ärztlicher Bescheinigung, Sehtest oder augenärztlichem Gutachten und Erste-Hilfe-Nachweis. Welche Unterlagen genau nötig sind, sagt dir die Behörde oder die Fahrschule.
  3. Theorieunterricht und theoretische Prüfung.
  4. Fahrstunden inklusive der vorgeschriebenen Sonderfahrten und praktische Prüfung.

Die Kosten hängen von Fahrschule, Region und Anzahl der Fahrstunden ab. Hol dir mehrere Angebote ein. Wer ohnehin eine Auflastung plant, sollte den Zeitbedarf für die Ausbildung mit einrechnen.

Alte Klasse 3

Wer seinen Führerschein der alten Klasse 3 vor 1999 gemacht hat, darf nach den Besitzstandsregeln in der Regel Fahrzeuge bis 7,5 t fahren. Viele Papierführerscheine mussten inzwischen nach Jahrgängen gestaffelt in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Welche Klassen und Schlüsselzahlen dabei eingetragen werden und wie lange sie gelten, klärst du am besten direkt bei deiner Fahrerlaubnisbehörde, weil es dabei Sonderregeln gibt.

Mit Anhänger

  • Klasse B: Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse, oder schwerer, wenn die Kombination 3.500 kg nicht überschreitet.
  • Klasse BE: Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse.
  • Klasse C1: Anhänger bis 750 kg. Für schwerere Anhänger brauchst du C1E.

Prüfe auch die zulässige Anhängelast und Stützlast deines Fahrzeugs. Sie stehen in den Fahrzeugpapieren.

Neue Regel: Klasse B bis 4,25 Tonnen

Die EU hat 2025 die 4. Führerscheinrichtlinie beschlossen, veröffentlicht als Richtlinie (EU) 2025/2205. Sie erlaubt den Mitgliedstaaten, Inhabern der Klasse B nach einer zusätzlichen Schulung, Prüfung oder beidem das Führen von Wohnmobilen mit mehr als 3.500 kg bis höchstens 4.250 kg zulässiger Gesamtmasse zu erlauben. Die Berechtigung wird mit dem Unionscode 96.02 gekennzeichnet.

Stand in Deutschland im Oktober 2026:

  • Die Regel gilt noch nicht. Mit Klasse B darfst du weiterhin nur bis 3.500 kg fahren.
  • Laut womofans liegt dem Bundesrat ein Verordnungsentwurf vor, der eine Schulung von mindestens sieben Stunden ohne Prüfung vorsieht.
  • Nach Artikel 29 der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten ihre Vorschriften bis zum 26. November 2028 erlassen und ab dem 26. November 2029 anwenden. Laut promobil hat das Bundesverkehrsministerium bestätigt, dass die Regel erst ab diesem Datum anwendbar ist.

Wer heute ein Wohnmobil über 3,5 t kauft oder auflastet, braucht also weiterhin C1 oder eine alte Klasse 3. Kauf kein schwereres Fahrzeug in der Hoffnung auf eine baldige Änderung.

Was sich über 3,5 Tonnen noch ändert

Der Führerschein ist nicht die einzige Folge. Über 3,5 t gelten in Deutschland unter anderem andere Tempolimits außerorts und auf der Autobahn, Lkw-Überholverbote und andere HU-Fristen. Im Ausland gelten teils eigene Tempolimits und Mautsysteme, in Österreich zum Beispiel die GO-Box statt der Vignette. Die Details stehen in Wohnmobil auflasten: Ablauf, Kosten und Folgen.

Für private Fahrten mit dem eigenen Wohnmobil brauchst du in der Regel keine Berufskraftfahrerqualifikation. Die gilt für gewerbliche Personen- und Güterbeförderung.

Entscheidungshilfe

  1. Bleib unter 3,5 t, wenn möglich: Leicht bauen, mit wenig Wasser fahren, Gepäck reduzieren. Tipps in Leichtbau mit Pappelsperrholz.
  2. Brauchst du mehr Zuladung: Prüfe, ob eine Auflastung technisch möglich ist, und plane die Fahrerlaubnis C1 mit ein, falls du keine alte Klasse 3 hast.
  3. Fahren mehrere Personen: Jeder Fahrer braucht die passende Fahrerlaubnis. Ein aufgelastetes Fahrzeug kann dann nicht mehr jeder aus der Familie fahren.
  4. Beobachte die Umsetzung: Wenn die 4,25-Tonnen-Regel ab 2029 gilt, reicht für viele Wohnmobile eine Schulung statt C1. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es Neuigkeiten gibt.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Fahrerlaubnisbehörde. Stand der Recherche: Oktober 2026.

Quellen

Quellen geprüft am 27.10.2026.

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