Gasanlage im Camper und Gasprüfung nach G 607

Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung nach G 607 laut § 60 StVZO Pflicht.
- Geprüft wird vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen und alle 24 Monate.
- Die Prüfung ist unabhängig von der HU, Fristüberschreitung kostet Bußgeld.
- Gasanlagen im Selbstausbau plant und prüft ein Fachbetrieb.
Inhalt dieses Artikels
Kochen, Heizen und Kühlen mit Flüssiggas ist im Camper praktisch und unabhängig vom Strom. Eine undichte oder falsch gebaute Gasanlage ist aber gefährlich. Seit dem 19. Juni 2025 gibt es deshalb eine klare gesetzliche Prüfpflicht. Hier erfährst du, was gilt und was das für deinen Ausbau bedeutet.
Die Pflicht nach § 60 StVZO
§ 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung verpflichtet die Halter zulassungspflichtiger Fahrzeuge, Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht dem Antrieb dienen, nach dem DVGW Arbeitsblatt G 607 prüfen zu lassen. Das betrifft Wohnmobile, Wohnwagen und ausgebaute Kastenwagen mit fest eingebauter Gasanlage. Geprüft wird:
- vor der ersten Inbetriebnahme,
- vor einer Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen,
- danach wiederkehrend alle 24 Monate.
Ausgenommen sind laut Gesetz unter anderem Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge gelten eigene Regeln nach der Betriebssicherheitsverordnung. Die Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Laut GTÜ ist eine fehlende Gasprüfung deshalb kein Mangel bei der HU, aber eine eigene Ordnungswidrigkeit.
Fristen und Bußgeld
Die Frist für die Wiederholungsprüfung endet mit Ablauf des 24. Monats nach der letzten Prüfung. Wer sie überzieht, riskiert laut TÜV-Verband ein Bußgeld: 15 Euro bei 2 bis 4 Monaten Überschreitung, 25 Euro bei 4 bis 8 Monaten und 60 Euro bei mehr als 8 Monaten. Wichtiger als das Bußgeld ist die Sicherheit. Ohne gültige Prüfung kann es außerdem Fragen der Versicherung geben, kläre das mit deinem Versicherer. Mehr dazu in Versicherung für den Selbstausbau.
Was geprüft wird
Der TÜV-Verband beschreibt den Umfang so: Die gesamte Anlage wird auf Dichtheit und Funktion geprüft. Dazu gehören Leitungen, Anschlüsse und Geräte wie Kocher, Heizung oder Kühlschrank, außerdem Sicherheitsventile, Absperreinrichtungen und Abgasführungen. Kontrolliert werden auch die Halterung der Gasflaschen, die Lüftungsöffnungen im Gaskasten und ob dort elektrische Einrichtungen verbaut sind, die nicht hineingehören. Laut TÜV-Verband müssen Schläuche und Regler spätestens nach zehn Jahren getauscht werden, auch wenn sie noch funktionieren.
Nach bestandener Prüfung bekommst du eine Prüfbescheinigung. Bewahre sie im Fahrzeug auf.
Wer prüfen darf
Prüfen dürfen nur anerkannte Sachkundige für die G 607. Du findest sie bei Prüforganisationen, in Fachwerkstätten für Caravans und bei mobilen Prüfdiensten. Frag bei der Terminvereinbarung, ob der Prüfer auch Erstprüfungen von Selbstausbauten macht, und bring die Unterlagen deiner Geräte mit.
Gasanlage im Selbstausbau
Gasanlagen gehören in die Hände eines Fachbetriebs. Einbau, Änderungen und Abnahme der Flüssiggasanlage lässt du von einem Sachkundigen erledigen. Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung nach DVGW G 607 Pflicht: vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und danach alle 24 Monate (§ 60 StVZO).
Für eine neue Anlage nennt die GTÜ eine Erstabnahme durch Sachkundige nach DIN EN 1949 und G 607. Dabei zählen die Einbauanweisungen der Gerätehersteller, eine Dichtheitsprüfung und eine Brennprobe. Plane deshalb von Anfang an mit dem Fachbetrieb:
- Lage und Größe des Gaskastens mit Bodenentlüftung nach außen
- Leitungswege, Durchführungen und Absperrventile je Gerät
- Geräte mit Zulassung für Fahrzeuge und deren Einbauanleitungen
- Abgasführung von Heizung und Absorberkühlschrank
- Platz für die Prüfung: Anschlüsse müssen erreichbar bleiben
Viele Selbstausbauer lassen die Unterkonstruktion selbst bauen und Leitungen, Anschlüsse und Abnahme vom Fachbetrieb erledigen. Wer ganz auf Gas verzichten will, findet Alternativen in Dieselheizung einbauen und Kompressorkühlschrank.
Bauteile der Anlage
- Gasflaschen im eigenen Gaskasten, gegen Verrutschen gesichert
- Druckregler mit Schlauch, oft mit Schlauchbruchsicherung
- Feste Leitungen aus Metall, ordentlich befestigt und gegen Scheuern geschützt
- Absperrhähne für jedes Gerät, gut erreichbar
- Geräte wie Kocher, Heizung, Absorberkühlschrank, jeweils nach Herstellerangabe eingebaut
Wie eine Gasheizung arbeitet, liest du in Gasheizung im Camper.
Sicher im Alltag
- Gasflaschenventil während der Fahrt schließen, wenn die Anlage nicht für den Betrieb während der Fahrt ausgelegt ist.
- Lüftungsöffnungen nie zukleben oder zustellen.
- Einen Gaswarnmelder und einen Kohlenmonoxid-Melder einbauen.
- Bei Gasgeruch: Ventile zu, keine Schalter betätigen, lüften, Fahrzeug verlassen und die Anlage prüfen lassen.
- Prüftermin im Kalender eintragen, 24 Monate nach der letzten Prüfung.
Quellen
- § 60 StVZO: Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen
- TÜV-Verband: Neue Prüfpflicht für Flüssiggasanlagen in Campingfahrzeugen
- GTÜ informativ: Campinggas (PDF)
- ADAC: Gasprüfung bei Wohnmobil und Wohnwagen
- DVFG: G 607 Prüfung für Freizeitfahrzeuge